Archiv: Gemeinde Egesheim

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Auszug Gemeinderatssitzung vom 12.01.2017

Erstelldatum12.01.2017

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderates wird berichtet:

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg hat der Gemeinde die Betriebserlaubnis für die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren erteilt. Zu Beginn der Sitzung führten die Mitglieder des Gemeinderates mit den Erzieherinnen und interessierten Eltern ein Gespräch über die künftige Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren sowie über erforderliche Anschaffungen, Öffnungszeiten und über die Festsetzung von Elternbeiträgen. Kinder unter 3 Jahren werden zum frühest möglichen Zeitpunkt bzw. bis spätestens zum Kindergartenjahr 2017/2018 aufgenommen. Den erforderlichen Anschaffungen (Wickelkommode etc.) stimmte der Gemeinderat zu.

Nach erfolgter öffentlicher Auslegung wurde der Bebauungsplan „Breite-Erweiterung“ als Satzung beschlossen. Als Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan „Breite“ hat sich die Gemeinde zur Gehölzpflege im Gewann „Himmelreich“ verpflichtet. Diese Arbeiten können mit Ausnahme der im westlichen Bereich vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nicht durch örtliche Vereine ausgeführt werden. Vorgesehen ist eine vollständige und bodennahe Beseitigung der aufgekommenen Verbuschung und abgestorbener Wacholder, die Entnahme aller Laubbäume außer Wildobst (Obstbäume) und die Entnahme aller Fichten. Mit der Ausführung wird als günstigster Anbieter, die Firma Weik, Bärenthal mit einer Angebotssumme in Höhe von 15.090,40 € beauftragt. Einer Veräußerung von Flächen in der Mühlhaldenstraße zu Erstellung von insgesamt 4 Garagen stimmte der Gemeinderat zu. Aufgrund eines großen Wasserschadens ist das Gebäude Hauptstraße 27 derzeit nicht bewohnbar. Der Schaden wird behoben und in diesem Zusammenhang auch die Voraussetzungen für die Nutzung der Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss geschaffen. Von der Firma SBK wird zwischenzeitlich die in Auftrag gegebene kommunale Breitbandstrategieplanung erstellt. Für die Verlegung von Glasfaserkabeln im Ortsnetz auf einer Trassenlänge von 12.000 m wird für 258 anschließbare Gebäude mit Kosten in Höhe von 1.581.740,00 € gerechnet. Darin enthalten ist die Verlegung der Hausanschlüsse bis 1 m auf das Grundstück. Für den Anschlussnehmer kommen die Kosten für die Verlegung auf dem Grundstück hinzu. Bei Kosten für die Gemeinde in Höhe von 1.581.740,00 € kann mit einer Förderung in Höhe von 587.740,00 € (ca. 37 %) gerechnet werden. Die geringe Bezuschussung ist aus Sicht des Gemeinderates äußerst unzureichend. Für die Realisierung wird eine höhere Fachförderung und eine ergänzende Gewährung von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock erwartet. Für die Gemeindehalle wird ein Defibrilator angeschafft.

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